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8. März 2023

„In dubio pro reo“

Gleich zwei der drei Hauptverhandlungen, die von Schülerinnen und Schülern der Klassen 10 G a und 10 G b aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Zweig am Mittwoch, den 08.03.2023, am Amtsgericht Altötting besucht wurden, endeten mit Freisprüchen für die Angeklagten (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung), die mit dem Zweifelssatz „in dubio pro reo“ begründet wurden. Was zuvor theoretisch im Unterricht besprochen wurde, wie z.B. die Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren, der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr oder die Rechtsfolgen einer Straftat, war nunmehr unmittelbar zu erleben. Bereits bei der Personenkontrolle am Eingang des Amtsgerichts wurde es spannend, erst recht aber, nachdem im Sitzungssaal Platz genommen worden war und die erste Verhandlung begonnen hatte. Die Verurteilung eines Angeklagten nach umfassender Beweisaufnahme zu einer Geldstrafe und zur Entziehung der Fahrerlaubnis ermöglichte den Schülerinnen und Schülern, sich auch der Folgen unerlaubter Handlungen bewusst zu werden. Insbesondere wertvoll für die Schülerinnen und Schüler war die Möglichkeit, nach Ende der Verhandlungen die besonders unter den Nägeln brennenden Fragen direkt an das Gericht stellen zu können. Somit erhielten sie aus erster Hand interessante Informationen zu den gerade eben gefällten Urteilen.

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